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AGBs

AGB - allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen vom 18.05.2020

 

Durch die Aushändigung und Annahme des Ballonfahrscheins-/Gutscheins entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma:

Ballonfahrten Gunnar Klocke

33129 Delbrück, Godefriedstr. 4

 

Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Eine Ersatzpflicht des Luftfrachtführers tritt nach § 44 LuftVG nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.

 

Für das Luftfahrtunternehmen besteht eine kombinierte Halter-Haftpflicht- und Passagier-Haftpflichtversicherung (CSL, Combined Single Limit) Die Deckungssumme beträgt insgesamt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften pauschal EUR 6.000.000 Mio. für Personen- und/oder Sachschäden je Schadensereignis.

 

Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so kommen die Vorschriften des § 254 BGB zur Anwendung.

 

In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

 

Ballonfahr-Gutscheine sind unmittelbar nach Erhalt zu bezahlen. Die Gutscheine haben eine dreijährige Gültigkeit. Ballonfahr-Gutscheine können innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum zurückgeben werden. Nach Rücksendung des Original-Ballonfahr-Gutscheins an das Ballonteam Paderborn erfolgt die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Kaufdatum, werden bei Rückgabe des Ballonfahr-Gutscheins während des Gültigkeitszeitraumes, 50 % des Kaufpreises erstattet. Wertgutscheine sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Es erfolgt bei Wertgutscheinen keine Barauszahlung. Ballonfahr-Gutscheine können an andere Personen übertragen werden. Ballonfahr-Gutscheine, die übertragen wurden, sind dem Luftfahrtunternehmen unmittelbar unter Angabe des neuen Ballonfahr-Gutscheininhabers (Adresse, Telefon) zu melden. Diese sind jedoch von der Rückerstattung des Kaufpreises ausgeschlossen.

 

Der vereinbarte Fahrttermin ist für den Fahrgast verbindlich. Terminänderungen- und/oder -absagen, sind nur für Einzelbuchungen bis spätestens 24 Stunden oder bei Buchungen von 2 bis 6 Personen, bis spätestens 48 Stunden vor der Fahrt möglich. Erfolgt eine Terminabsage kürzer als in den vorgenannten Fristen, so verfällt der Ballonfahrschein-/Gutschein und der Fahrpreis ersatzlos. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Fahrgastes bis eine halbe Stunde nach dem fest vereinbarten Termin am Treffpunkt.

 

Ein Anspruch auf Beförderung besteht jedoch trotz fester Terminabsprache nicht, wenn die Fahrt vom Unternehmen aus witterungsbedingten Gründen oder Gründen, die der Luftfahrzeugführer nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet und verschoben werden muss. In diesem Falle sind Ersatz- oder Rückerstattungsansprüche des Fahrgastes, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen. Es wird dann ein neuer Termin vereinbart.

Der Fahrgast verpflichtet sich etwaige gesundheitliche Beschwerden oder körperliche Mängel bei der Terminabsprache, spätestens jedoch unmittelbar vor Fahrtantritt, dem Luftfahrtunternehmen oder dem Piloten mitzuteilen. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist berechtigt, in diesen Fällen die Beförderung abzulehnen. Für Schwangere und Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die kleiner als 1,20 m sind, besteht keine Beförderungspflicht. Kinder und Jugendliche werden nur in Begleitung einer für sie verantwortlichen, erwachsenen Person befördert. Betrunkene oder unter Rauschmitteln stehende Personen werden nicht befördert. Lehnt der Luftfahrzeugführer die Beförderung ab, so wird der Fahrpreis in voller Höhe zurückerstattet, sofern nicht ein neuer Termin vereinbart wird. Eine Rückerstattung des Fahrpreises erfolgt nicht, wenn ein Fahrgast betrunken oder unter Rauschmittel stehend zum vereinbarten Fahrtermin erscheint, es sei denn ein anderer Fahrgast übernimmt dessen Platz unter Entrichtung des vollen Fahrpreises.

Vom Beginn des Aufrüstens bis zum Ende des Abrüstens herrscht Rauchverbot für alle beteiligten Personen. Waffen, gefährliche Stoffe und spitze Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Größere Gegenstände (Kameras, Ferngläser) dürfen nur mit Zustimmung des Piloten und nur in dafür geeigneten stabilen Behältern mitgenommen werden. Für diese Gegenstände besteht seitens des Luftfahrtunternehmens im Schadensfall keine Haftung. Der Fahrgast hat geeignete, den ganzen Körper bedeckende Kleidung zu tragen, insbesondere geschlossene, feste, flache Schuhe (z.B. Wanderschuhe o.ä.).

Während des Starts, der Fahrt und der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer alle zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erforderlichen Maßnahmen zu treffen bzw. anzuordnen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Die Fahrgäste beteiligen sich in angemessener Weise an den zum Auf- und Abrüsten des Ballons und zu seiner Bergung nach der Landung notwendigen Arbeiten.

 

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer entscheidet über Startort, Startzeit, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort. Es wird eine Fahrtdauer von ca. 1 Stunde angestrebt.

 

Änderungen der Beförderungsbedingungen bedürfen der Textform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstandes. In allen anderen Fällen gilt der Gerichtsstand des Sitzes des Luftfahrtunternehmens.

 

Weiterhin sind die auf dem Gutschein vermerkten „Verhaltensregeln für Ballon-Mitfahrer“ zu beachten.